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Qualitätsmanagement eine gesetzliche Verpflichtung. Eine QM-Richtlinie fordert den Qualitätsbericht

Die gesetzliche Verpflichtung zu Qualitätsmanagement beruht auf der rechtlichen Grundlage im Sozialgesetzbuch V. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen KV verpflichtet alle an der vertraglichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und med. Versorgungszentren ein Qualitätsmanagement einzuführen.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Verpflichtungen hat der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) übertragen. Die vom BGA dazu erarbeiteten QM- Richtlinien traten am 1. Januar 06 in Kraft und nennt konkret die Anforderungen, Inhalte sowie den Zeitplan für die Einführung und Umsetzung vom Qualitätsmanagement in der Praxis.

Bis zum Ende des Jahres 2009 sind alle vertragsärztlichen Praxen verpflichtet, ein QM-System einzuführen und dessen Funktionalität nachweislich zu belegen.

Monitor-Praxen

Der Bundesverband der Pneumologen möchte im Rahmen von WINPNEU den Monitor-Praxen zur Seite stehen. Monitor-Praxen erhalten jedes Jahr vorbereitete Struktudatenteile und einen internen Qualitätsbericht. Dieser Qualitätsbericht-Grundstock kann in der Praxis leicht in einem internen Qualitätsbericht ergänzt werden.

Aktuelle Leitlinien und Standards als Messlatte

Die Tätigkeit in der pneumologischen Einrichtung richtet sich nach den wissenschaftlichen Leitlinien. Welche Leistungen sich allerdings daraus in Zusammenhang mit der jeweiligen Schwere der Erkrankung ergeben, ist im Zeitalter der “Komplexe” nicht ohne weiteres klar. Für die großen Volkskrankheiten Asthma und COPD sollten jedoch deduktiv Leistungsdichten abgeleitet werden.

Dokumentation inklusive Schweregrad

Die Dokumentation inklusive Schweregrad ist Voraussetzung für die berufspolitische Forderung nach ausreichender Honorierung für die Patienten bei leitliniengerechter Versorgung und für Honoraransprüche im Rahmen von Selektivverträgen. Ziel ist es, alle erforderlichen Dokumentationen im Rahmen der ICD-10 Kodierung durchzuführen. Denn einen zusätzlichen Aufwand möchte der BdP seinen Mitgliedern nicht zumuten.

Vertreten Sie Ihren Standpunkt

Bringen Sie Ihren Standpunkt, Ihre Meinung, Ihre Argumente und Ihre Expertise ein. Nur so finden Sie sich sicher mit den Interessen Ihrer Praxis in den Konzepten wieder, die Ihnen Ihre Arbeit erleichtern.


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