Ihre Teilnahme

als

WINPNEU-Praxis

Die WINPNEU-Praxis

Grundsätzlich unterliegt die Praxis keinen positiven Pflichten aus dieser Vereinbarung. Die Teilnahme als WINPNEU-Praxis kommt einer Loyalitätsbekundung zur Versorgungsforschung des BdP gleich. Das ist für die Außenwirkung natürlich wichtig: Je mehr pneumologische Praxen das Institut WINPNEU unterstützen, desto größer wird die Bedeutung der ambulanten Pneumologie.

Für die Pneumologie

Ganz im Sinne von: Kleiner Schritt für den Pneumologen, großer Schritt für die Pneumologie! Die WINPNEU-Praxis erklärt sich im Rahmen der Vereinbarung einverstanden, von WINPNEU regelmäßig kontaktiert und informiert, und individuellen Versorgungsforschungsprojekten (nicht-interventionelle Studien), die zum Versorgungsspektrum des Pneumologen passen, eingeladen zu werden. Die Praxis verpflichtet sich, keine andere kommerzielle Versorgungsforschungseinrichtung oder -unternehmung mit Versorgungsdaten aus der Praxis zu beliefern.

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WINPNEU-Praxis-Vertrag

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